Die folgenden Regeln gelten für alle Mitglieder des United States Fire Department und finden sowohl im Dienst als auch teilweise außerhalb Anwendung. Der Anwendungsbereich jeder Regel ist in deren Formulierung deutlich erkennbar. Eine Missachtung der Regeln wird individuell von der Leitung bestraft und führt bis hin zum Ausschluss aus dem USFD.
Das Regelwerk basiert auf Verstand, Fairness und Engagement. Im Dienst ist es wichtig, den gesunden Menschenverstand und logisches Denken anzuwenden. Gleichzeitig sollte man anderen Mitspielern mit Respekt und Einfühlungsvermögen begegnen. Bei Unklarheiten wendet euch bitte an die USFD-Leitung, um vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden.
- Das Handbuch ist Bestandteil des Regelwerks.
- Das gezielte umloggen zum wiederbeleben einzelner Leute ist untersagt.
- Während des Dienstes darf keine Trupp/Squad-XML bzw. Unit aktiviert sein.
- Bei der Zuweisung zur Teamspeak-Gruppe „Bei Leitung melden“ ist unverzüglich die USFD-Leitung zu kontaktieren.
- Mitarbeiter mit dem Rang Lieutenant und höher sind befugt, in akuten Fällen Mitarbeiter des USFD außer Dienst zu stellen, sofern folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Es handelt sich um ein gravierendes Fehlverhalten.
- Es sind eindeutige Beweise vorhanden.
- Die Leitung ist umgehend über die Maßnahme zu informieren.
- Mitarbeiter des USFD sind stets verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen zu informieren.
- Bei der USFD-Besprechung besteht Anwesenheitspflicht. Abwesende sind verpflichtet, sich eigenständig über die Themen der Besprechung zu informieren.
- Jede Person ist jederzeit und auf allen Plattformen mit Respekt zu behandeln.
- Während des Dienstes ist uneingeschränkt Neutralität zu wahren.
- Es ist stets darauf zu achten, dass das Ansehen des USFD nicht geschädigt wird.
- Das Eigentum jeder Person ist jederzeit respektvoll zu behandeln und darf unter keinen Umständen absichtlich beschädigt oder zerstört werden.
- Alle dienstlich erlangten Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden.
- Der Konsum von Drogen im Dienst des USFD ist strikt untersagt, hierzu zählt ebenfalls das Vortäuschen im Rahmen des Charakters
- Die Dienstpflicht besteht täglich von 19:00 bis 02:00 Uhr.
- Mitarbeitern ist es im während der Dienstpflicht unter folgenden Umständen erlaubt als Zivilist zu spielen:
- Ein Verhältnis von 1:30 ist erfüllt, was bedeutet, dass für jede angefangene Gruppe von 30 Personen ein Mitarbeiter erforderlich ist.
- Es ist eine deutliche Überbesetzung spürbar.
- Es liegt die Zustimmung der Leitstelle vor
- Es wurde Urlaub beantragt, der von der Leitung angenommen wurde.
- Mitarbeiter, welche während der Dienstzeit als Zivilist spielen, sind verpflichtet, sich im TeamSpeak-Channel "Auf Abruf" aufzuhalten und müssen für die Leitstelle erreichbar sein.
- Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, werden nicht in die Verhältnisregel einbezogen.
- Fehlt man ohne Abmeldung mehr als 7 Tage, kann dies zur Kündigung führen.
- Zweimal im Monat besteht die Möglichkeit, einen Tag Ziv-Urlaub zu beantragen. Während des Urlaubs besteht keine Pflicht zur Erfüllung der USFD-Dienstpflichten. Der Antrag muss bis 18:00 Uhr am Vortag eingereicht und von der Leitung genehmigt werden.
- Mitarbeiter, die in der vergangenen Woche negativ aufgefallen sind, sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Der Resturlaub wird nicht auf den Folgemonat übertragen.
- Es besteht die Möglichkeit beide Urlaubstage an aufeinanderfolgenden Tagen zu beantragen.
- Ist man länger als 10 Minuten abwesend, muss der Server verlassen werden.
- Ist kein Zivilist auf dem Server, so darf der Dienst nicht angetreten werden.
- Einsätze sind stets nach einem sinnvollen, organisatorischen Ansatz zu bearbeiten.
- Die Einsatzpriorität lautet: USFD > USPD > Zivilist.
- Medizinische Einsätze sind technischen zu jedem Zeitpunkt vorzuziehen.
- Liegt Einsatz A auf dem Weg zu Einsatz B, ist Einsatz A zuerst zu bearbeiten.
- Das Bevorzugen von Spielern ist untersagt. Eine Bevorzugung im Sinne der Paragraphen 4.1 sowie 4.3 stellt keinen Regelverstoß dar.
- Anweisungen von bewaffneten Personen sind zu befolgen, außer bestimmte Personen werden von ihnen vom Wiederbeleben ausgeschlossen.
- Eine Person gilt erst dann als verstorben, wenn sie exekutiert wurde, verblutet ist oder aufgegeben hat.
- Bei Events und Sondereinsätzen muss stets eine Einsatzleitung bestimmt werden. Des Weiteren ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, die für seine Funktion vorgesehene Weste zu tragen.
- Nebenaktivitäten sind nur dann gestattet, wenn dadurch der aktive Dienst nicht beeinträchtigt wird und die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist.
- Mitarbeitern ist das "Farmen" von Rohstoffen und Bauplänen im aktiven Dienst verboten
- Die Preise sind der „Preisliste“ zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden sinnvolle RP-Hintergründe, die einen maximalen Betrag von $ 20.000 rechtfertigen.
- Fahrzeugmodifikationen sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier richtet sich der Preis nach den vorgegebenen Kosten.
- Bambis und Neulinge dürfen, mit Ausnahme von Wiederbelebungen und Fahrzeugmodifikationen, keine Kosten entstehen.
- Mitarbeitern ist es erlaubt, Spenden im Wert von bis zu $ 20.000 entgegenzunehmen. Es darf nicht aktiv nach Spenden gefragt werden.
- Fahrzeuge dürfen nur dann beschlagnahmt werden, wenn sie …
- die maximale Parkdauer überschritten haben.
- eine Zufahrt, Straße oder einen Spawnpunkt behindern.
- nicht auf den für den Fahrzeugtyp vorgesehenen Parkplätzen geparkt wurden und es sich nicht um einen LKW handelt.
- an der Asservatenkammer oder dem Drogenkartell geparkt sind und dort kein Raub/Angriff stattfindet
- mindestens eine Woche an einem abgelegenen Ort parken, in dessen Umgebung sich offensichtlich keine Strukturen befinden.
- Bevor Fahrzeuge beschlagnahmt werden dürfen, muss der Fahrzeughalter kontaktiert werden. Meldet sich der Halter innerhalb von 5 Minuten nicht, darf das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
- Ist kein Fahrzeughalter aktiv, darf das Fahrzeug unverzüglich beschlagnahmt werden.
- Es ist stets darauf zu achten, dass Fahrzeuge unter keinen Umständen beschädigt werden. Wird ein Fahrzeug beim Abschleppen dennoch beschädigt oder zerstört, muss sich der betroffene Mitarbeiter umgehend im Support melden.
- Das Aufknacken von Fahrzeugen zum Überprüfen des Inhaltes ist verboten.
- Das Aufknacken von Fahrzeugen, um sie für Zivilisten zu bewegen und dadurch den Inaktivitätstimer zurückzusetzen, ist strengstens verboten.
- LKWs, für deren Erwerb der “große” LKW Führerschein notwendig ist, erhalten aus Kulanzgründen eine zusätzliche Stunde über die zulässige Parkdauer hinaus angerechnet.
- Es dürfen lediglich Land- und Wasserfahrzeuge mit einem Heli angehoben und transportiert werden.
- Das Wiederbeleben in einem Kampfgefecht ist untersagt.
- Ein Kampfgefecht endet erst durch Eintreten einer in §6 Abs. 6 des Servers Regelwerks definierten Situation.
- Fällt ein Kampfgebiet auf eine Hauptstraße, darf dieses mit eingeschalteter Sirene durchfahren werden, sofern keine Umfahrung möglich ist. Eine Umfahrung zählt als “nicht möglich", wenn…
- hierdurch ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand entstehen würde.
- der alternative Weg Schäden am Fahrzeug verursachen könnte.
- andere Umstände, eine Umfahrung unpraktisch oder unmöglich machen.
- Während eines Events ist es untersagt, Personen innerhalb eines Radius von 2 km wiederzubeleben.
- Sollte sich ein ein Kampfgefecht unmittelbar in der Nähe eines USFD’lers ereignen, ist sich sofort aus der Situation zu entfernen.
- Fahrzeuge dürfen nicht durch einen Mitarbeiter des USFD modifiziert werden, wenn sie sich…
- im eigenen Ziv-Besitz befinden
- im Besitz der eigenen Gruppierung befinden
- im Besitz eines Zivilisten, welcher der eigenen Gruppierung angehörig ist, befinden
- Der Transport eines Fahrzeugs zum und vom Tuningbereich hin bzw. weg liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Besitzers und darf, sofern es sich nicht um ein USFD Fahrzeug handelt, nicht durch das USFD erfolgen.
- Ein Rabatt der Wartungskosten bedarf in jedem Fall eines rechtfertigenden Hintergrunds und darf maximal 10% der Gesamtkosten entsprechen.
- Modifikationen an Fahrzeugen benötigen immer die Zustimmung des Fahrzeughalters.
- Es dürfen nur Modifikationen vorgenommen werden, die vom Auftraggeber in Auftrag gegeben wurden. Das Up bzw. Downgraden ohne Zustimmung ist untersagt.
- Die Leitstelle bildet die höchste Autorität im aktiven Dienst und verfügt über Weisungsbefugnisse über alle Ränge und kann lediglich außerordentlich gemäß §1 Abs. 5 abgesetzt werden.
- Befinden sich mindestens sechs Mitarbeiter im aktiven Dienst, muss zwingend eine Einteilung in die jeweiligen Streifgebiete durch die Leitstelle erfolgen.
- Die Kernaufgabe der Leitstelle ist die Einteilung aktiver Mitarbeiter sowie die Disposition von Einsätzen.
- Die Leitstelle ist dazu verpflichtet, eingehende Notrufe umgehend zu beantworten und möglichst zeitnah an die jeweiligen Einsatzkräfte sinnvoll zu disponieren.
- Die Leitstelle muss zu jedem Zeitpunkt auf allen Kanälen erreichbar sein.
- Der Leitstellen-Channel ist stets Zweckmäßig zu nutzen. Ausnahmen bestehen hierbei, wenn die Leitstelle das Abweichen duldet.
- Die Leitstelle ist befugt, Mitarbeiter, welche sich während ihrer Dienstpflicht als Zivilist auf dem Server aufhalten, in den USFD-Dienst zurückzurufen.
- Ist ein sofortiger Dienstantritt nicht möglich, ist die Leitstelle unverzüglich darüber zu informieren.
- Mitarbeiter im genehmigten Urlaub sind hiervon ausgenommen.
- Die Leitstelle besitzt ab dem Rang First Firefighter die Freigabe, vordefinierte Rundnachrichten zu senden. Neben der Leitung besitzen Mitglieder ab dem Rang Lieutenant zusätzlich das Recht eigenständig formulierte Rundnachrichten zu senden.
- Mitarbeiter des USFD dürfen ausschließlich USFD-Fahrzeuge verwenden.
- Es dürfen unter keinen Umständen USFD Fahrzeuge an Zivilisten vergeben werden. Ausgenommen hiervon ist der temporäre Zugriff auf Fahrzeuge, welche im Rahmen einer Führerscheinprüfung genutzt werden.
- Mitarbeitern ist das Führen von Fahrzeugen, welche ihren aktuellen Rang übersteigen, verboten. Ausgenommen hiervon sind die in §6.1 Abs. 4 beschriebenen Fahrzeuge.
- Mitgliedern mit den Rängen Probationary-Firefighter und Firefighter dürfen folgende Fahrzeuge ausgeparkt werden:
- SUV
- Hatchback
- Van
- HEMTT Flatbed
- M900
- MH-9 Hummingbird
- Es dürfen maximal 2 Helikopter gleichzeitig im Regeldienst genutzt werden. Ausnahmen bestehen in folgenden Situationen:
- Bei hoher Auftragslage darf durch die Leitstelle die maximale Anzahl an Helikoptern auf 4 erhöht werden.
- Bei Events und besonderen Situationen kann die Begrenzung durch die USFD Leitung aufgehoben werden.
- Tritt ein USFD-Pilot seinen Dienst an und ist der einzige Pilot im Dienst, so hat er sich mit den anderen flugfähigen USFD-Mitarbeitern abzustimmen, wer die Luftstreife übernimmt. Der Pilot hat hierbei das Weisungsrecht.
- Privat beschaffte Kopfbedeckungen, Westen und Brillen werden aktuell toleriert, sofern sie nicht als militärisch interpretiert werden können . Die Leitung behält sich vor, diese Regelung bei Bedarf außer Kraft zu setzen. Maskierungen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen und in jedem Fall verboten.
- Kleidungsgegenstände des USFD sind, ausgenommen der gelben/blauen Masken und den Kopfbandagen, nicht an Dritte herauszugeben.
- Es dürfen ausdrücklich nur jene Gegenstände, welche in der Preisliste geführt sind an Dritte verkauft und/oder weitergegeben werden. Ausgenommen hiervon sind die in §6.2 Abs. 2 beschriebenen Kleidungsgegenstände.
- Ein Mitglied des USFD darf zu keinem Zeitpunkt eine Waffe führen. Verstöße werden in jedem Fall mit einem Bann geahndet. Ausgenommen hiervon ist das ULC.
- Mitgliedern des USFD ist es verboten, Gegenstände mit sich zu führen, welche lediglich als Zivilist regulär erworben werden können. Ausgenommen hiervon sind die in §6.2 Abs. 1 beschriebenen Ausnahmen.
- Das Placement-System ist ausschließlich zur Sicherung von Einsatzstellen und sinnvollen Verwendung im RP vorgesehen und muss in angemessenem Umfang genutzt werden.
- Platzierte Objekte müssen der Situation entsprechend so früh wie möglich entfernt werden.
- Größere Einsätze des Placement-Systems, bspw. im Rahmen eines Events oder einer besonderen Situationen, erfordern die Genehmigung der USFD-Leitung.
- Das Ausnutzen des Systems ist strengstens untersagt und wird in jedem Fall geahndet.
- Ausbildungen sowie Führerscheinprüfungen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn eine ausreichende Besetzung des Regeldienstes zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Ändert sich dies während der laufenden Ausbildung/Prüfung ist diese mit sofortiger Wirkung zu unterbrechen und sofern möglich zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
- USFD-Mitarbeiter, die Führerscheinprüfungen abnehmen, sind verpflichtet, sich bei der Leitstelle ab- und nach der Prüfung wieder anzumelden.
- Das Absolvieren von Ausbildungen stellt in jedem Fall eine Holschuld dar. Ausbilder sind demnach nicht dazu verpflichtet, den Ausbildungsstand einzelner Mitarbeiter individuell zu prüfen.
- Mitarbeiter, welche sich im aktiven Dienst befinden, sind dazu verpflichtet, sich zu jeder Zeit im Einsatzbereich aufzuhalten. Ausnahmen hiervon sind in §9 Abs. 2 und 3 geregelt.
- Befinden sich weniger als drei Mitarbeiter im aktiven Dienst und weniger als 40 Spieler online, ist es gestattet nach ausdrücklicher Zustimmung der Leitstelle mit einer zweiten Identität den Einsatzbereich zu verlassen. Die Erreichbarkeit muss hierbei jedoch zu jedem Zeitpunkt gegeben sein.
- Ebenfalls darf der Einsatzbereich zwecks Supportfällen und Leitungsgesprächen zu jeder Zeit mit einer zweiten Identität verlassen werden. Die Leitstelle muss hierüber lediglich in Kenntnis gesetzt werden.
- Jeder Mitarbeiter ist während des Aufhaltens im USFD TeamSpeak-Bereich dazu verpflichtet, das in §10 Abs. 1 beschriebene Benennungsschema einzuhalten.
- Abseits des aktiven Dienstes ist man bei Aufenthalt im Einsatzbereich dazu verpflichtet, diesen Umstand mithilfe der TeamSpeak-Servergruppe “a.D.” zu kennzeichnen. Ausgenommen hiervon sind die Channel "Chillounge" und "Auf Abruf".
- Es ist sich zwingend an das folgende Benennungsschema zu halten:
- Teamspeak: [DN] Name
Beispiel: [50] Max Mustermann
- Arma: [M-Rang-DN] Name
Beispiel: [M-1-50] Max Musterfrau
- Die Dienstnummer 1-19 sind der USFD-Leitung, Ausbildern sowie dem Personalmanagement vorbehalten.
- Nur die USFD-Leitung in Abstimmung mit dem Support ist befugt, Personen auf die Blacklist zu setzen oder zu entfernen.
- USFD-Mitarbeiter müssen zur Aufnahme einer Person auf die Blacklist einen Antrag bei der Leitung stellen, der durch geeignete Foto- oder Videobeweise untermauert ist.
- Einsätze von Personen, die sich auf der Blacklist befinden, werden in keinem Fall bearbeitet.