Wir möchten der Community mit diesem Gesetzbuch die Möglichkeit bieten, Konflikte entweder selbstständig oder durch einen Dritten zu lösen und sich dabei auf klare Regeln zu berufen. Ebenso kann das United States Police Department auf die darin enthaltenen Paragraphen zurückgreifen, um Entscheidungen zu rechtfertigen. Insgesamt schafft das Gesetzbuch eine gute Grundlage für umfangreicheres Roleplay.
Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
Das Amerikanische Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.
Kein Mensch darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner ethnischen Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Alle Bürger der Vereinigten Staaten haben das Recht, sich mit einer Anmeldung eines Staatsoberhauptes friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Die Todesstrafe wird ausgesetzt.
- Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Beschränkung von 50 km/h.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Beschränkung von 130 km/h.
- Diese Verordnung gilt zu jeder Zeit auf jeder öffentlichen Straße. Schilder oder sonstige Verkehrszeichen nehmen darauf keinen Einfluss.
- Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung kann, je nach Schwere der Überschreitung, eine Geldstrafe erhoben werden.
- In besonders schweren Fällen kann die Fahrlizenz entzogen werden, dies liegt insbesondere dann vor, wenn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder der Verstoß vermehrt begangen wird.
- Zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist das Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis erforderlich.
- Wer ein Kraftfahrzeug ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis führt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Für das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist zudem eine gesonderte Erlaubnis erforderlich, welche mitzuführen ist.
- Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, ist verpflichtet, die vorgeschriebene Beleuchtung bei schlechten Lichtverhältnissen, in der Dämmerung sowie bei Dunkelheit oder bei anderen vergleichbaren Bedingungen zu verwenden.
- Das Fahren ohne eingeschaltetes Licht unter diesen Bedingungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Fahrzeuge müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit funktionsfähigen Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet sein, die regelmäßig zu überprüfen sind.
- Das Parken auf nicht dafür zugelassenen Flächen entspricht einer Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
- Zudem kann das entsprechende Fahrzeug beschlagnahmt werden, insbesondere dann, wenn dadurch der Straßenverkehr oder Zufahrten zu Garagen blockiert werden.
- In Ausnahmesituationen darf, um das eigene Wohl oder das eines anderen zu schützen, in einer Position, die nicht den Verkehrt stört, kurzfristig geparkt werden
- Einen Unfall verursacht, wer im Straßenverkehr vorsätzlich oder zumindest fahrlässig einen Schaden an einer Person oder einer Sache rechtswidrig herbeiführt.
- Die Verursachung eines Unfalles stellt eine Straftat dar und wird entsprechend mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
- Wer nach einem Verkehrsunfall als Fahrzeugführer den Unfallort verlässt, ohne zuvor den Geschädigten oder die Polizei über seine Personalien, den Fahrzeughalter und die Umstände des Unfalls in Kenntnis zu setzen, begeht eine Fahrerflucht.
- Fahrerflucht stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Zusätzlich kann die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot verhängt werden.
- Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, nach einem Unfall angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle und zur Hilfeleistung zu ergreifen.
- Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt und dabei durch rücksichtslose, aggressive oder grob verkehrswidrige Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, begeht eine gefährliche Fahrweise.
- Gefährliche Fahrweise liegt insbesondere vor, wenn der Fahrzeugführer das Rechtsfahrgebot missachtet, unerwartet und grundlos stark abbremst, sich durch gefährliches Drängeln oder Nötigen anderer Verkehrsteilnehmer verhält, oder ausgewiesene Flächen des Luftverkehrs mit einem nicht befugten Fahrzeug befährt.
- Eine gefährliche Fahrweise stellt eine Straftat dar und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Zusätzlich kann die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie ein Fahrverbot verhängt werden.
- Auf allen öffentlichen Flächen, bei denen es sich nicht um Straßen handelt, gilt ebenso die Straßenverkehrsordnung.
- Das Führen eines illegalen Fahrzeuges stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.
- Ein Fahrzeug gilt als illegal, wenn es über eine Panzerung oder fest montierte Waffen verfügt. Darunter zählen:
- Hunter
- Strider
- Ifrit
- Offroad HMG
- Qilin
- Illegale Fahrzeuge werden vom USPD beschlagnahmt.
- Gepanzerte Fahrzeuge werden zudem vom USPD beschlagnahmt und zerstört.
- Das Führen eines Go-Karts außer auf den dafür ausgewiesenen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbuße geahndet. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
- Der Pilot ist für sein Luftverkehrsmittel zuständig und trägt die volle Verantwortung.
- Sollte der Pilot aus gesundheitlichen, technischen oder anderen Gründen seine Aufgabe nicht ausreichend erfüllen können, so hat der Co-Pilot seine Funktion zu übernehmen.
- Sollte das Luftverkehrsmittel nicht in Betrieb sein, ist der Eigentümer verantwortlich mit allen Rechten und Pflichten über das Luftverkehrsmittel.
- Sobald das Luftverkehrsmittel in Betrieb genommen wird, müssen unmittelbar vor dem Motorstart alle Kollisionslichter eingeschaltet werden.
- Die Kollisionslichter sind vor dem Start des Luftverkehrsmittel auf Funktionalität zu prüfen.
- Bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen ist zudem bei Start- und Landung die entsprechende Beleuchtung zu verwenden.
- Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbuße geahndet.
- Der Luftraum über staatlichen Einrichtungen sowie deren unmittelbarer Umkreis gelten als Flugverbotszonen, welche nicht überflogen werden dürfen. Dazu gehören:
- Sämtliche ständigen Einrichtungen des USPD
- Der Grenzposten einschließlich der gesamten Grenzanlage
- Das staatliche Gefängnis
- Die Asservatenkammer
- Auch vom USPD temporär erklärte Sperrzonen gelten als Flugverbotszone.
- Der Einflug in diese ist genehmigungspflichtig. Einflug ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
- Zum Führen eines Luftfahrzeuges ist das Mitführen einer gültigen Lizenz erforderlich.
- Wer ein Fluggerät ohne eine entsprechende Erlaubnis führt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Ferner kann das Fluggerät eingezogen werden.
¶ §5 Landen auf nicht genehmigten Flächen
- Das Landen auf nicht genehmigten oder nicht dafür vorgesehenen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbuße geahndet.
- Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die aufgrund ihrer chemischen Wirkung geeignet sind, das Bewusstsein zu trüben oder die physische oder psychische Abhängigkeit hervorzurufen.
- Der Handel, die Herstellung und der Besitz von Betäubungsmitteln bedarf einer Erlaubnis.
- Die Erlaubnis wird von den zuständigen Behörden erteilt und kann unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden.
¶ § 3 Handel
- Der Handel mit Betäubungsmitteln ist verboten, es sei denn, er erfolgt aufgrund einer Erlaubnis.
- Der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
- Die Herstellung von Betäubungsmitteln ist verboten, es sei denn, sie erfolgt aufgrund einer Erlaubnis.
- Die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
- Der Besitz von Betäubungsmitteln ist verboten, es sei denn, er erfolgt aufgrund einer Erlaubnis.
- Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
- Betäubungsmittel, die nach diesem Gesetz verboten sind, können von den zuständigen Behörden beschlagnahmt werden.
- Der Besitz und der Umgang mit Waffen und Munition bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig und sachkundig ist und kein Grund vorliegt, der gegen den Waffenbesitz spricht.
- Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Inhaber gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt oder straffällig wird.
- Das Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe ohne die entsprechende Lizenz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbuße geahndet. Ferner wird die Waffe beschlagnahmt.
- Der Besitz oder die Mitführung der folgenden Arten von Waffen ist verboten:
- Kriegswaffen
- Langwaffen mit Ausnahme der Sting, PDW2000 und der Vermin
- Waffen von Staatsbeamten
- Ausnahmen gelten für Staatsbeamte gemäß der jeweiligen Dienstvorschrift.
- Der Besitz illegaler Waffen stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.
- Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
- Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
- Begehen mehrere die Tat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)
- Eine Straftat begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen ein strafbares Gesetz verstößt.
- Jede Person ist berechtigt, sich gegen eine gegenwärtige rechtswidrige Gefahr für ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut zu verteidigen, indem sie geeignete Mittel ergreift.
- Die Verteidigungshandlung muss dabei verhältnismäßig sein, das bedeutet, sie darf nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Insbesondere ist eine Verteidigungshandlung nicht verhältnismäßig, wenn sie sich gegen einen unbeteiligten Dritten richtet oder wenn sie zu einem offensichtlich unverhältnismäßigen Schaden führt.
- Eine Notwehrsituation liegt nicht vor, wenn der Angegriffene selbst durch sein Verhalten die Notwehr provoziert hat oder wenn der Angriff auf eine rechtswidrige Handlung des Angegriffenen zurückzuführen ist.
- Derjenige, der sich in Notwehr verteidigt, haftet nicht für einen durch die Verteidigungshandlung verursachten Schaden, es sei denn, er hat die Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
- Der Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich oder fahrlässig begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
- Als Gehilfe wird gleich dem Täter bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener, rechtswidriger Tat Hilfe leistet.
- Die maximale Haftdauer für Vergehen liegt bei 60 Monaten.
- Wer ohne staatliche Genehmigung eine Straßenblockade mit Hilfe von Fahrzeugen oder sonstigen Sachen errichtet, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer versucht, sich gegenüber einem Amtsträger einen Vorteil durch eine Gegenleistung zu verschaffen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Besitz illegaler Gegenstände bedarf einer Erlaubnis.
- Der Besitz illegaler Gegenstände ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat dar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Zudem werden illegale Gegenstände bei Besitz ohne entsprechende Erlaubnis durch das USPD beschlagnahmt und vernichtet.
- Illegale Gegenstände sind die folgenden:
- Fleisch von Schildkröten
- Navy-Akten
- Dietriche
- Bolzenschneider
- Sprengladungen
- Ghillie-Suits
- Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer eine fremde bewegliche Sache einem in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere dann vor, wenn:
- ein Kraftfahrzeug entwendet wird
- Eigentum einer staatlichen Behörde entwendet wird oder
- an einer Tankstelle Kraftstoff entnommen und anschließend ohne zu bezahlen das Gelände verlassen wird.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft, wobei der Versuch des Diebstahls eines Kraftfahrzeuges vermindert bestraft wird
- Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zu verschaffen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn die Straftat unter Zuhilfenahme von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen begangen wird.
- Auch liegt ein besonders schwerer Fall insbesondere dann vor, wenn ein Gewerbe überfallen wird.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer eine andere Person in ihrer Ehre verletzt, indem er sie beschimpft, verleumdet oder auf sonstige Weise herabwürdigt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Wer einen anderen Menschen oder eine ihm nahestehende Person mit der Begehung eines Verbrechens bedroht, das geeignet ist, den Tod der bedrohten Person herbeizuführen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Die Strafbarkeit besteht unabhängig davon, ob die Bedrohung unmittelbar bevorsteht oder tatsächlich ausgeführt werden soll.
- Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer einen Menschen gegen seinen Willen eingesperrt, festhält oder auf andere Art und Weise seiner Freiheit beraubt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer eine andere Person aus Gier, Rache, oder aus anderen persönlichen oder niederen Beweggründen der Freiheit beraubt um sie für Geld oder einer anderen Gegenleistung einzutauschen und somit als Druckmittel verwendet, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer aus Mordlust, Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird mit verminderter Strafe bestraft.
- Wer einen Beamten bei der Aufklärung der Bearbeitung oder Verhinderung einer Straftat willentlich und vorsätzlich stört, hindert oder davon fernhalt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
¶ §21 Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Wer sich den Anweisungen eines Exekutivbeamten widersetzt oder ihn in Ausübung seiner Dienstpflicht hindert, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Widerstand durch Drohung oder der tatsächlichen Ausführung von Gewalt erfolgt. Dieser wird besonders bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer ein Gebiet betritt, das von einem oder mehreren Beamten der Exekutiven offensichtlich abgeriegelt von der Öffentlichkeit ist, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ebenso macht sich derjenige strafbar, der sich bei Erklärung des Sperrgebietes in diesem aufhält und nicht unverzüglich Maßnahmen ergreift, dieses zu verlassen.
- Wer wissentlich, vorsätzlich oder in schädlicher Absicht einem Beamten gegenüber falsche, verfälschte oder mit bösartiger Absicht verdrehte Aussagen auf Fragen des Beamten oder zu einer für Staat und Volk relevanten Sache gibt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Wer Notrufdienste ohne angemessenen Grund in Anspruch nimmt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Wer unbefugt ein öffentliches Amt ausübt oder sich fälschlich als Amtsträger ausgibt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Eine Strafbarkeit liegt auch vor, wenn jemand ohne rechtliche Befugnis Handlungen vornimmt, die einem Amtsträger vorbehalten sind, oder sich widerrechtlich die Autorität eines Amtes zuschreibt.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer aus einer Justizvollzugsanstalt oder einer sonstigen Einrichtung des Freiheitsentzugs ausbricht, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer einem anderen zur Flucht aus dem Gefängnis oder einer ähnlichen Einrichtung vorsätzlich Hilfe leistet.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer versucht, die Asservatenkammer des Staates auszurauben oder anderweitig Gegenstände aus dieser entwendet, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer sich gewaltsam oder durch Täuschung Zutritt in einen Gebāudekomplex verschafft, um dort eine fremde bewegliche Sache zu entwenden um die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, oder um seinen eigenen Vorteile daraus zu ziehen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke oder andere Gegenstände trägt, die dazu geeignet sind, das Gesicht unkenntlich zu machen oder mehr als 50% des Gesichts zu verdecken, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Wer einen anderen Menschen durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße bestraft.
- Wer öffentlich Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße bestraft.
- Jeder US-Bürger hat die Pflicht, sich zu jeder Zeit einem Amtsträger des Staates gegenüber ausweisen zu können. Der Ausweis ist dabei immer mitzuführen.
- Verletzungen der Ausweispflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße bestraft.
¶ §35 Illegale Einwanderung
- Wer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung oder unter Verletzung der geltenden Einreisebestimmungen in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten einreist oder sich dort aufhält, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Personen, die einer anderen Person vorsätzlich bei der illegalen Einreise oder beim illegalen Aufenthalt helfen, machen sich ebenso strafbar.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer widerrechtlich in die Wohnung, Geschäftsräume, das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, eindringt oder sich dort ohne Erlaubnis aufhält, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer ohne rechtliche Befugnis und außerhalb des gesetzlich geregelten Gewaltmonopols des Staates eigenmächtig Maßnahmen ergreift, um vermeintliches Unrecht zu sühnen oder eine angebliche Straftat zu bestrafen, macht sich strafbar und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.
- Selbstjustiz umfasst insbesondere das Anwenden von Gewalt, Bedrohungen oder Zwang, um eigene Rechtsansprüche durchzusetzen, ohne dabei den ordnungsgemäßen Rechtsweg zu beschreiten.
- Der Versuch ist strafbar und wird gleich der vollendeten Tat bestraft.
- Wer eine verhängte Geldstrafe oder ein Ordnungsgeld nicht bezahlen kann, muss zur Verbüßung der Strafe ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten.
- Die Dauer der Ersatzhaft richtet sich nach der Höhe der ausstehenden Geldstrafe.
- Ein Beamter ist eine Person, die auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Treueverhältnisses im Dienst des Staates steht.
- Beamte üben hoheitliche Aufgaben aus, die ihnen durch Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen übertragen wurden, und sind verpflichtet, diese Aufgaben unparteiisch, gewissenhaft und zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen.
- Das Beamtenverhältnis begründet besondere Rechte und Pflichten. Beamte sind dem Staat und der Rechtsordnung in besonderer Weise verpflichtet und unterliegen besonderen Dienstpflichten, einschließlich der Verschwiegenheitspflicht und der Verpflichtung zur uneigennützigen Amtsführung.
- Das United States Police Department (USPD) übernimmt sowohl die exekutiven als auch judikativen Befugnisse zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die USPD ist damit befugt, Straftaten zu verfolgen, Ermittlungen durchzuführen sowie Urteile über Straftaten zu fällen und diese zu vollstrecken.
- Als Exekutivorgan ist das USPD verantwortlich für die Durchsetzung der Gesetze und Vorschriften im Hoheitsgebiet. Dazu gehören die Ermittlung, Festnahme und Verwahrung von Straftätern, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie die Kontrolle und Verhinderung von Straftaten.
- Als judikatives Organ ist das USPD befugt, Straftaten zu urteilen und Strafen zu verhängen. Dies umfasst das Recht Beweise zu sammeln, Anhörungen abzuhalten und Urteile nach den geltenden Gesetzen zu fällen, wobei die Einschätzung des Strafmaßes dem aktuell leitenden Beamten der Maßnahme obliegt.
- Das USPD ist verpflichtet, bei der Ausübung ihrer judikativen und exekutiven Aufgaben die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Dazu gehören das Recht auf Verteidigung, das Verbot der Doppelbestrafung und die Wahrung der Menschenrechte.
- Betroffene haben nicht das Recht, gegen die Entscheidungen des USPD Berufung einzulegen.
- Die USPD hat innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihr nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen.
- Das USPD kann zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten.
- Das USPD kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird.
- Das Aufenthaltsverbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken und darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. Es darf die Dauer von 3 Stunden nicht überschreiten.
- Das USPD kann eine Person aus ihrer Wohnung und dem unmittelbaren angrenzenden Bereich verweisen, wenn dies zum Schutz einer anderen Bewohnerin eines anderen Bewohners dieser Wohnung (verletzte oder bedrohte Person) vor einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Gefahr erforderlich ist (Wohnungsverweis).
- Das USPD kann eine Person, Fahrzeuge oder anderweitige Sachen durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person, oder die Sache dieser Person Bestandteil eines Verbrechens oder eines bevorstehenden Verbrechens ist.
- Zur Wahrung der Integrität des Staatsgebietes der Vereinigten Staaten ist eine Durchsuchung beim Grenzübertritt auch ohne Annahme einer Straftat möglich.
- Das USPD kann eine Wohnung durchsuchen oder auch sich mit Gewalt Zugang verschaffen, um Razzien durchzuführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in dem betroffenen Gebäudekomplex illegale Gegenstände, Betäubungsmittel oder illegale Waffen in erheblich hohen Mengen befinden.
- Bei jeder Art von Amtshandlung ist ein Beamter befugt Personen, die ihn in seiner amtlichen Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich denen von ihm angeordneten Weisungen widersetzen, bis zum Ende seiner Amtsverrichtung festzunehmen.
- Beamtinnen und Beamte haben Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen, soweit sie nicht gegen Gesetz, Recht oder das Gewissen verstoßen.
- Der Dienstherr hat sicherzustellen, dass die Weisungen rechtmäßig sind.
- Ein Beamter hat im Dienst stets seinen Dienstausweis mit sich zu führen.
- Dieser muss auf Verlangen vorgezeigt werden, sofern es die aktuelle Maßnahme zulässt.