Diese Änderungen treten am Mittwoch, den 13.11.2025, um 02:00 Uhr in Kraft.
entfernt
geändert / verschoben
neu
- Eine Schussankündigung ist eine mündliche Forderung mit aggressiver Handlung durch Person A (Aggressor) an Person B (Betroffener) und ist gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Person A muss bewaffnet und außerhalb eines Fahrzeugs sein.
- Person A darf nicht direkt nach der Schussankündigung in ein Fahrzeug einsteigen (die aggressive Handlung muss aufrechterhalten werden).
- Der Taser zählt nicht als aggressive Handlung.
- Sofern sich Person B (Betroffener) zum Zeitpunkt der Schussankündigung in einem bewegenden Fahrzeug befindet, muss Person A (Aggressor) nach Einhaltung einer Reaktionszeit und innerhalb einer angemessenen Maximalzeit auf das Fahrzeug schießen. Ohne den Beschuss ist die Schussankündigung ungültig. Die Maximalzeit ist angemessen, sofern Person B den Beschuss eindeutig der mündlichen Forderung zuordnen kann.
- In Folge einer gültigen Schussankündigung beginnt in folgenden Fällen ein Kampfgefecht:
- Wenn: Person B (Betroffener) befand sich zum Zeitpunkt der Schussankündigung nicht in einem bewegenden Fahrzeug:
- Person B (Betroffener) schießt auf Person A (Aggressor).
- Person B kommt innerhalb einer angemessenen Zeit der Forderung nicht nach, woraufhin Person A das Feuer auf Person B eröffnet.
- Person B verändert die zum Zeitpunkt der Schussankündigung ausgeführte Handlung so, dass diese für Person A eine unmittelbare Bedrohung darstellt. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Wenn: Person B (Betroffener) befand sich zum Zeitpunkt der Schussankündigung in einem bewegenden Fahrzeug:
- Person B (Betroffener) schießt auf Person A (Aggressor).
- Person B verändert seine Position und stellt dadurch aus dem Fahrzeug heraus eine unmittelbare Bedrohung für Person A dar (z. B. zielt als Insasse mit Waffe auf Person A). Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Person B zeigt durch sein Verhalten eine eindeutige Abwehrreaktion. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B. Das Fliehen vor Person A ist eine Flucht- und keine Abwehrreaktion. Eine Abwehrreaktion kann wie folgt aussehen:
- Person B rammt Person A (beachte §4.2).
- Person B steigt nicht aus und fährt stattdessen mehrfach neben Person A hin und her oder um Person A herum. Diese Regel gilt erst 20 Sekunden nach der Schussankündigung, damit Person B die Möglichkeit hat, sich zu orientieren.
- Person B lockt Person A in einen Hinterhalt. Ein Hinterhalt ist dadurch definiert, dass Person B sich zu verbündeten Personen bewegt, während Person A Person B aktiv verfolgt.
- Ist Person B das U.S.P.D., können zu Person B verbündete Personen klar anhand von Skins/Kleidung erkennbar sein.
- Ist Person B eine zivile Gruppierung, müssen zu Person B verbündete Personen durch logischen Menschenverstand klar erkennbar sein.
- Ein über Person A fliegendes Luftfahrzeug zählt nicht als Teil eines Hinterhalts, wenn sich kein Insasse des Luftfahrzeugs in einer möglichen Schussposition befindet (z. B. bewaffnete Person auf der MH-9-Bank).
- Sich zu Fuß bewegende Personen können Teil eines Hinterhalts sein.
- Ein Hinterhalt liegt erst vor, wenn Person B die Verbündeten tatsächlich erreicht. Das bloße Bewegen in deren Richtung genügt nicht, da Person B jederzeit umkehren kann. Maßgeblich ist das Entstehen einer unmittelbaren Gefahr.
- Verbündete, die zum Zeitpunkt der Schussankündigung bereits in unmittelbarer Nähe waren und selbst nicht gecallt wurden, zählen nur dann als Hinterhalt, wenn sie sich zunächst entfernen und Person B Person A anschließend zu ihnen lockt.
- Person B hält an und steigt mit gezogener Waffe aus. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Person A muss hier trotz möglicher Verwendung von „Ohne Waffe aussteigen“ durch Person B eine eventuelle Holster-Animation abwarten, falls die Waffe nicht in der Kleidung verstaut werden kann.
- Person B muss während der Holster-Animation stillstehen.
- Wenn Person B nach dem Aussteigen eine Waffe zieht oder sich taktisch positioniert, stellt dies eine unmittelbare Bedrohung für Person A dar. Als Reaktion darauf darf Person A das Feuer auf Person B eröffnen. Möchte Person B sich ergeben, empfehlen wir, neben dem Fahrzeug stehenzubleiben.