Diese Änderungen treten am Mittwoch, den 12.11.2025, um 02:00 Uhr in Kraft.
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§6 wurde vollständig neu formuliert. Wir empfehlen daher alles nochmal zu lesen, da auch die Verständlichkeit optimiert wurde. Wer sich nur für die Änderung zum Fahrzeug-Call interessiert, der sollte sich §6.1.1 bis §6.1.2 durchlesen.
- Eine Schussankündigung ist eine mündliche Forderung mit aggressiver Handlung durch Person A (Aggressor) an Person B (Betroffener) und ist gültig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Person A muss bewaffnet und außerhalb eines Fahrzeugs sein.
- Person A darf nicht direkt nach der Schussankündigung in ein Fahrzeug einsteigen (die aggressive Handlung muss aufrechterhalten werden).
- Der Taser zählt nicht als aggressive Handlung.
- Sofern sich Person B (Betroffener) zum Zeitpunkt der Schussankündigung in einem bewegenden Fahrzeug befindet, muss Person A (Aggressor) nach Einhaltung einer Reaktionszeit und innerhalb einer angemessenen Maximalzeit auf das Fahrzeug schießen. Ohne den Beschuss ist die Schussankündigung ungültig. Die Maximalzeit ist angemessen, sofern Person B den Beschuss eindeutig der mündlichen Forderung zuordnen kann.
- In Folge einer gültigen Schussankündigung beginnt in folgenden Fällen ein Kampfgefecht:
- Wenn: Person B (Betroffener) befand sich zum Zeitpunkt der Schussankündigung nicht in einem bewegenden Fahrzeug:
- Person B (Betroffener) schießt auf Person A (Aggressor).
- Person B kommt innerhalb einer angemessenen Zeit der Forderung nicht nach, woraufhin Person A das Feuer auf Person B eröffnet.
- Person B verändert die zum Zeitpunkt der Schussankündigung ausgeführte Handlung so, dass diese für Person A eine unmittelbare Bedrohung darstellt. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Wenn: Person B (Betroffener) befand sich zum Zeitpunkt der Schussankündigung in einem bewegenden Fahrzeug:
- Person B (Betroffener) schießt auf Person A (Aggressor). Person B ist hier gleichbedeutend mit Fahrer, Insassen und Personen außerhalb des Fahrzeugs, die Teil der Gruppierung von Person B sind.
- Person B verändert seine Position und stellt dadurch aus dem Fahrzeug heraus eine unmittelbare Bedrohung für Person A dar (z. B. zielt als Insasse mit Waffe auf Person A). Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Person B hält an und steigt mit gezogener Waffe aus. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Person A muss hier trotz möglicher Verwendung von „Ohne Waffe aussteigen“ durch Person B eine eventuelle Holster-Animation abwarten, falls die Waffe nicht in der Kleidung verstaut werden kann.
- Person B muss während der Holster-Animation stillstehen.
- Ohne vorangegangene Schussankündigung kann ein Kampfgefecht nur unter den folgenden Bedingungen entstehen:
- Person A stiehlt das Fahrzeug von Person B. Person B eröffnet innerhalb von 60 Minuten das Feuer auf Person A.
- Das Knacken gilt noch nicht als Stehlen.
- Person A muss sich im oder in der direkten Nähe des gestohlenen Fahrzeugs befinden.
- Diese Regel entfällt, wenn Person A das U.S.P.D. ist.
- Person A bricht das Haus oder die Lagerhalle von Person B auf. Person B eröffnet innerhalb von 15 Minuten das Feuer auf Person A, solange sich Person A noch in der Nähe des Hauses/der Lagerhalle befindet.
- Person A (einschließlich ihrer Gruppe) darf nur ein Haus/eine Lagerhalle zur gleichen Zeit aufbrechen.
- Person B betritt das Hoheitsgebiet von Person A. Daraufhin eröffnet Person A das Feuer auf Person B.
- Hoheitsgebiete können nur bei roten Custom-Gang-Bases gesetzt werden.
- Ob eine Custom-Gang-Base ein Hoheitsgebiet hat, wird Person B beim Betreten angezeigt.
- Im Kontext einer Befreiungsaktion geht Person B (U.S.P.D.) nicht auf die schriftlichen Forderungen von Person A (Zivilist) ein.
- Person B (U.S.P.D.) nutzt den Fuelkiller, um das Fahrzeug von Person A (Zivilist) fahrunfähig zu machen. Person A eröffnet innerhalb von 5 Minuten das Feuer auf Person B.
- An einem Kampfgefecht teilnehmen darf jeder, der seit Start der RP-Situation und während des gesamten Kampfgefechts das Gang-Tag einer der beteiligten Personen trägt. Hat eine Person kein Gang-Tag, so darf nur diese Person selbst an dem Kampfgefecht teilnehmen. Außerdem teilnehmen darf:
- Person C, wenn diese bereits in die dazugehörige RP-Situation involviert war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Gruppe von Personen, bestehend aus Mitgliedern mehrerer Gangs, gleichzeitig überfallen wird.
- Das U.S.P.D., wenn eine am Kampfgefecht beteiligte Person Zuflucht beim U.S.P.D. sucht oder eine Straftat vor dessen Augen vollzogen wird.
- Dennoch von einem Kampfgefecht ausgeschlossen ist jeder, der
- zum Start der RP-Situation nicht auf dem Server war (Relog zählt, Lobby zählt nicht).
- erst während der RP-Situation/dem Kampfgefecht durch eine permanente Einladung das Gang-Tag einer beteiligten Person erhalten hat.
¶ §6.3 Verbotene Handlungen während eines Kampfgefechts
- Ein Fahrzeug einparken/beschlagnahmen.
- Ein Fahrzeug beim Chop-Shop verkaufen.
- Ein gestohlenes Fahrzeug zerstören.
- U.S.P.D.: Ein Fahrzeug per Windows-Interaktion zerstören.
- U.S.P.D.: Einen Gegenstand beschlagnahmen.
- U.S.P.D.: Eine beteiligte Person in das Gefängnis überführen, sofern die Überführung nicht direkt im Gefängnis ausgeführt wird.
- Person C darf in einem Kampfgefecht erschossen werden, wenn
- sie bewaffnet ist,
- sie sich auch nach mehrfacher mündlicher Aufforderung und/oder mehrfachen Warnschüssen nicht aus dem Gebiet entfernt.
- Das U.S.F.D. darf in einem Kampfgefecht nicht wiederbeleben.
- Wer dennoch wiederbelebt wird, ist dazu verpflichtet, den U.S.F.D.-Mitarbeiter über die Situation zu informieren und das Gebiet im Anschluss zu verlassen. Der Wiederbelebte darf anschließend nicht mehr an der Situation teilnehmen.
- Das U.S.F.D. darf nach dem Kampfgefecht nicht dazu aufgefordert werden, bestimmte Personen nicht wiederzubeleben.
- Zwei Minuten nach dem Ausrufen einer U.S.P.D.-Sperrzone (blau) darf Person C ohne Weiteres durch einen Polizisten erschossen werden.
- Ein Kampfgefecht endet, wenn
- Person A und B gemeinsam beschließen, dass das Kampfgefecht beendet ist (Side-Chat erlaubt).
- Person A oder B tot oder ohnmächtig ist.
- über eine Zeitspanne von 15 Minuten kein Schuss mehr auf Person A oder B gefallen ist.
- ein Server-Restart stattgefunden hat.
- Ist Person A oder B ohnmächtig, darf sie auch noch nach dem Ende des Kampfgefechts exekutiert werden. Wenn Person A vom U.S.F.D. wiederbelebt wurde, darf sie Person B nicht exekutieren.