Diese Änderungen treten am Samstag, den 12.07.2025, um 02:00 Uhr in Kraft.
- Für ein gestohlenes Fahrzeug darf Person A unter folgenden Umständen eine Lösegeldforderung an Person B stellen:
- Person B war die überfallende Partei.
- Person B geht auf die Forderung von Person A nicht ein.
- Kooperiert Person B (der Fahrer), während der Rest der Gruppierung nicht kooperiert, entfällt dieser Punkt und somit darf für das persönliche Fahrzeug des Fahrers keine Lösegeldforderung gestellt werden.
- Ein gestohlenes Fahrzeug darf von Person A nur unter folgenden Umständen verkauft werden:
- Es handelt sich um ein gepanzertes Fahrzeug.
- Person B (der Fahrer) ist in einer Kampfsituation mit Person A gestorben.
- Dieser Punkt entfällt, wenn Person B (der Fahrer) gemäss §4.6B-i kooperiert hat.
- Person B (der Fahrer) bezahlt die Lösegeldforderung (siehe $4.6) nicht.
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Person A darf ein gestohlenes Fahrzeug von Person B nur unter folgenden Umständen zerlegen (Chop Shop):
- Es handelt sich um ein gepanzertes Fahrzeug.
- Person B geht auf die Forderung von Person A nicht ein.
- Person B hat mit dem Fahrzeug an einem Kampfgefecht gegen Person A teilgenommen.
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Darf ein Fahrzeug nicht nach $4.6 zerlegt werden, so muss dafür Sorge getragen werden, dass dem Fahrzeug nichts passiert.
- Bei einer illegalen Farmroute entfällt die Verhältnismäßigkeit (100% Call), beachte weiterhin:
- Regelungen zum Zerlegen von Fahrzeugen (siehe §4.6 Fahrzeuge)
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